8. Juni 2020
Hygienevorschriften
Hygienevorschriften für das Vereinsbootshaus
Auf der Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften sind nachfolgende
Verhaltensregelungen einzuhalten.
Jede Person hat die physischen und sozialen Kontakte auf ein Minimum zu
reduzieren. Zwischen den Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von
1,5 Meter einzuhalten.
Das gilt nicht für Ehe- bzw. Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushalts.
Den Anweisungen der Trainer*innen ist Folge zu leisten. Die Anwesenheits-
kontrolle im Buch wird für das Training beibehalten.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Handdesinfektion im Eingang beim Betreten des Vereinsbootshauses
- Im Kraftsportraum dürfen bis zu 6 Sportler*innen unter Aufsicht einer
Person trainieren
- Nach dem letzten Training sind die benutzten Geräte nachweislich zu
desinfizieren.
- Die Umkleideräume sind nur durch maximal 4 Sportler*innen gleichzeitig
zu nutzen.
- Die Dusch- und Waschräume sind nur durch 2 Sportler*innen gleichzeitig
nutzbar.
- Kraftsportraum, Umkleide- und Duschräume sind täglich zu lüften.
- Die Campingplatznutzer dürfen die Duschräume nur außerhalb der Trainingszeiten nutzen.
Manfred Noack
Präsident