Sehr geehrte Nutzer der Turnhalle, liebe Sportlerinnen und Sportler,
am 29.05.2020 fand in der Turnhalle Lutherstraße eine Informationsveranstaltung zu allen Neuregelungen der Nutzung der o. g. Sportstätte statt. Ich bitte alle Verantwortlichen sich bei Problemen und allen sich stellenden Fragen persönlich an mich zu wenden, um zeitnah reagieren zu können.
In der 25. Kalenderwoche (15.06. – 21.06.2020) bitte ich alle Trainingsgruppen und Ihre Verantwortlichen die Fenster selbständig zu öffnen und wieder zu schließen.
Mit sportlichen Grüßen
Daniela van der Meer
Trainerin/Vizepräsidentin
Öffnung der Turnhalle Lutherstraße
Der ESV Lok Raw Cottbus wird den Trainingsbetrieb wiederaufnehmen, hierbei gilt es, sich an die neue Verordnung der Landesregierung Brandenburg und den Vorgaben der zuständigen Ämter zu halten. Dies gilt auch für alle Nutzer, der durch uns betriebenen Turnhalle in der Lutherstraße. Auch werden die aktuellen Vorgaben und Empfehlungen des DOSB sowie der zugehörigen Fachverbände zur Durchführung des Trainings-betriebes Anwendung finden.
Hygienebeauftragte und Ansprechpartnerin
für die Turnhalle Lutherstraße
des ESV Lok Raw Cottbus
Telefon: 01747362308 und per mail: vandermeer.daniela@web.de
Die Turnhalle kann nur nach erfolgter Belehrung genutzt werden.
Belehrung:
- Alle Trainer*innen/verantwortlichen Vereinsmitglieder*innen/Nutzer der TH sind in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des ESV Lok Raw Cottbus unterwiesen und haben dies mit Unterschrift quittiert.
- Den Anweisungen des Vorstandes, Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitglieder*innen zur Nutzung des Sportobjektes ist Folge zu leisten.
- Die Sportanlage des ESV Lok Raw Cottbus darf NUR unter Aufsicht von verantwortlichen Personen des Nutzers betreten werden.
- Der Abstand der beteiligten Personen von mindestens 1,5 bis 2,0 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen ist zu gewährleisten.
- Ein ständiger Austausch der Raumluft durch Frischluft wird gewährleistet, indem die Fenster der Turnhalle in den frühen Morgenstunden durch einen Vertreter des ESV Lok RAW geöffnet werden. Je nach Wetterlage sind diese durch die Nutzer während Ihrer Trainingszeiten zu schließen oder/und wieder zu öffnen.
- Sofern Unterstützung im Kinder- und Jugendbereich für die Sportaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/ Erziehungsberechtigter im Sportobjekt anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.
- Eine rechtzeitige Rückmeldung zur Trainingsteilnahme wird verpflichtend, um die eigene Trainingsplanung zu ermöglichen.
- Die Umkleiden unserer Turnhalle können jeweils gleichzeitig durch 5 Personen bei Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Toiletten und Waschbecken stehen zur Verfügung, sollten, aber auch unter Einhaltung der Abstandsregeln benutzt werden. Die Desinfektion der sanitären Einrichtungen werden täglich in den Abendstunden durch einen Vertreter des ESV Lok Raw Cottbus gewährleistet und dokumentiert.
Für eigene Desinfektionsmaßnahmen während des Trainingsbetriebes stellt der ESV Lok Raw Cottbus in beiden Umkleiden, im Eingangsbereich zur Turnhalle und im Trainerbüro Sprühflaschen mit Desinfektionsmitteln und Papier zur Verfügung.
- Eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist vorläufig verpflichtend.
- Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu verzichten, der Hol- und Bringe-Service ist bis auf weiteres zu verzichten.
- Die Ankunft am Sportobjekt erfolgt frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
- Wenn möglich wird darum gebeten, das alle Teilnehmer*innen bereits umgezogen das Sportobjekt betreten.
- Das Verlassen des Sportobjektes direkt nach dem Training wird vorausgesetzt das Duschen erfolgt zu Hause.
- Bei allen am Training Beteiligten wird vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt. Nur gesunde Personen sollen Training machen.
- Alle Trainingsformen müssen unter der Voraussetzung der DOSB-Leitplanken, vor allem der Abstandsregeln, durchgeführt werden.
- Die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall bei jeder Trainingseinheit in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen ist zu ermöglichen.
- Körperkontakte müssen unterbleiben, auf Begrüßungsrituale (Händedruck), Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln sollte verzichtet werden
- Eine Nutzung der Geräte in der Turnhalle ist nicht statthaft, da eine Desinfektion z. B. von Matten u. ä. nicht durch und für jeden gewährleistet werden kann. Die eigenen Sportmaterialien können aus der Turnhalle nach vorheriger Terminabsprache entfernt werden.
Eine Ausnahme zur Nutzung der Sportgeräte kann nach Rücksprache gewährt werden und ist zu dokumentieren.
- Auf Händewaschen (mindestens 30 Sekunden mit Seife) vor und direkt nach der Trainingseinheit ist zu achten.
- Die Nutzung und das Betreten des Sportobjektes ist ausschließlich gestattet, wenn ein eigenes Training geplant ist.
- Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden.
- Es wird um das Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde, gebeten.
- Spucken und Naseputzen in der Trainingshalle ist untersagt.
Der Schutz der Gesundheit steht über allem, und die behördlichen Verfügungen sind zu beachten. An ihnen muss sich der ESV Lok Raw Cottbus streng orientieren. Diese Auflagen und Vorgaben gelten bis auf Widerruf für alle am Trainingsbetrieb beteiligten Personen und wird durch den Vorstand/das Präsidium des ESV Lok Rawüberprüft und gegebenenfalls geahndet. Die zehn Leitplanken des DOSB sind Bestandteil dieser Vorgaben durch den Verein.
Manfred Noack
Präsident des ESV Lok Raw Cottbus
Die Belehrung zur teilweisen Nutzung der durch den ESV Lok Raw Cottbus wurde verlesen. Ich verpflichte mich als Nutzer der Turnhalle Lutherstraße alle am Trainingsbetrieb meines Vereins teilnehmenden Sportler/Sportlerinnen zu belehren und auf die Einhaltung der beschriebenen Regeln zu achten.
Der Trainingsbetrieb in der Turnhalle Lutherstraße wird bei Einhaltung der Regeln ab dem 02. Juni 2020 für folgende Vereine und Sportgruppen durch Aushändigung einer Blattsammlung und Unterschrift eines Vertreters des nutzenden Vereins genehmigt.